DAS EUROPÄISCHE GREENLIGHT-PROGRAMM
ENDORSER-RICHTLINIEN
 
  1. Das GreenLight-Programm  –  Umfang und Ziele
  2. Das GreenLight-Programm
  3. Das GreenLight-Endorser-Programm
  4. Die GreenLight-Endorser-Programmrichtlinien
  5. Partnerschaftsanträge an die Kommission
  6. Endorser-Anerkennung
  7. Anmeldeformular
PDF
Back

1. Das GreenLight-Programm  –  Umfang und Ziele
Das beschleunigte Eindringen effizienter Beleuchtung in kommerzielle und öffentliche
Gebäude spielt eine Hauptrolle bei der Erreichung des CO2 -Minderungsziels der Gemeinschaft und trägt gleichzeitig zur Verringerung der Abhängigkeit von Energieimporten,
zur Scaffung von Geschäftsfeldern für die Industrie der Europäischen Union und zu verbesserten Arbeitsbedingungen bei.

Die im Energieeffizienz-Aktionsplan dargelegte umfassende Strategie enthält das GreenLight-Programm, das dazu bestimmt ist, das Eindringen effizienter Beleuchtung im Tertiärbereich zu erleichtern. Der notwendige Trend zu erhöhten privaten Investitionen in effiziente Beleuchtung wird sichtbar durch Öffentlichkeitsarbeit angeregt, wobei der Schwerpunkt öffentlicher Förderprogramme auf der Zielsetzung des GreenLight-Programms liegt und das Bewusstsein der Öffentlichkeit geweckt werden soll.

Das GreenLight-Programm hat eine Laufzeit von fünf Jahren (2000–2004) und soll als Katalysator für die Erschließung von Schlüsselbereichen für effiziente Beleuchtung wirken, indem es klare Signale zur verstärkten Benutzung effizienter Beleuchtung aussendet und Investitionen fördert.


2. Das GreenLight-Programm

Das GreenLight-Programm ist ein freiwilliges Programm, in dem sich private und öffentliche Organisationen und Unternehmen verpflichten, die Beleuchtung in ihren vorhandenen Räumen überall dort zu modernisieren, wo die Energieeinsparungen die Investition rechtfertigen, und in Neubauten bestverfügbare effiziente Beleuchtungssysteme zu installieren. Die Ziele des GreenLight-Programms für eingetragene Programmteilnehmer (Partner) sind:

  • Modernisierung ihrer Beleuchtung in vorhandenen Einrichtungen und 
  • Bau aller neuen Einrichtungen mit energiesparender Technologie, somit
  • Verringerung der Betriebskosten
  • Verbesserung der Lichtqualität und Mitarbeiterproduktivität
  • dabei Verhinderung der Emission von Treibhausgasen und anderen Schadstoffen und
  • Verbesserung der wirtschaftlichen Leistung der Programmteilnehmer.
Das GreenLight-Programm wurde entwickelt, um kommerzielle und öffentliche Unternehmen zur Modernisierung von Beleuchtungssystemen zumotivieren. Obwohl die Teilnahme keine rechtsverbindlichen Verpflichtungen mit sich bringt, verlangt der Beitritt zum Programm ein starkes Engagement und einen grundlegenden Beitrag zu den Zielen des GreenLight-Programms. Der Beitritt erfolgt über eine Anmeldung, wobei sich die betreffende Institution, Organisation oder Firma verpflichtet, die Auflagen des GreenLight-Programms zu erfüllen. Partner können das GreenLight-Logo benutzen, und ihre diesbezüglichen Aktivitäten können in andere verwandte Verkaufsförderungsaktivitäten wie verliehene Preise, Kataloge, Werbetätigkeit etc. einbezogen werden. 

Die Liste der GreenLight-Programmpartner einschließlich einer Beschreibung ihres speziellen Beitrags zum GreenLight-Programm wird flächendeckend veröffentlicht (Broschüre, Internet etc.)

Die Partnerschaft umfasst auch die geplante Überwachung und Berichterstattung über die einschlägigen Maßnahmen.


3. Das GreenLight-Endorser-Programm

Das GreenLight-Endorser-Programm wurde aufgestellt, um der Europäischen Kommission und nationalen GreenLight-Förderern (z.B. nationalen Energiebehörden) dabei behilflich zu sein, bei potentiellen GreenLight-Programmpartnern für das GreenLight-Programm zu werben und bereits eingeschriebene GreenLight-Programmpartner in ihren Bemühungen zu unterstützen, den Beleuchtungsverbrauch zu reduzieren. Das GreenLight-Endorser-Programm ist offen für nahezu alle Interessenten im Beleuchtungsgeschäft; insbesondere sind Anmeldungen willkommen von:

  • Beleuchtungsherstellern (Lampen, Vorschaltgeräte, Leuchten, Regelsysteme, sonstige Komponenten);
  • Beleuchtungsmanagement- und Systementwurfsfirmen;
  • Elektrizitätswerken und Energiedienstleistungsunternehmen;
  • Importeuren, Vertreibern und Verkäufern von Beleuchtungsausrüstung;
  • nationalen Berufs- und Fachverbänden (z.B. Beleuchtungsdesigner, Architekten, Beleuchtungsinstallateure, Beleuchtungssachverständige, Elektrounternehmer).
Vom GreenLight-Endorser wird erwartet, dass er besondere Maßnahmen zur Unterstützung des GreenLight-Programms gemäß den in Abschnitt 4 beschriebenen Richtlinien und einem vereinbarten Einzelplan ergreift. Als Gegenleistung wird der Endorser öffentliche Anerkennung für seine Bemühungen zur Unterstützung des GreenLight-Programms erfahren.

Obwohl die Teilnahme keine rechtsverbindlichen Verpflichtungen mit sich bringt, verlangt der Beitritt zum Endorser-Programm ein Engagement für die Ziele des GreenLight-Programms. Der Beitritt erfolgt über eine Anmeldung, wobei sich das betreffende Unternehmen verpflichtet, die Auflagen des GreenLight-Endorser-Programms zu erfüllen. Endorser können das GreenLight-Logo benutzen, und ihre diesbezüglichen Aktivitäten und Produkte können in das Verkaufsförderungs- und technische Hilfsmaterial, wie Ausrüstungsdatenbank etc. einbezogen werden.

Die Liste der GreenLight-Programm-Endorser einschließlich einer Beschreibung ihres speziellen Beitrags zum GreenLight-Programm wird flächendeckend veröffentlicht (Broschüre, Internet etc.)


4. Die GreenLight-Endorser-Programmrichtlinien
1. Jeder Endorser benennt einen Verantwortlichen für die Sicherung der Programm-durchführung und die gesamte Kommunikation mit der Europäischen Kommission oder ihren, für das Programm designierten Vertretern (z.B. nationale Energiebehörden1). Der Verantwortliche soll sicherstellen, dass Ressourcen zur Durchführung des Programms geschaffen werden, wobei der obersten Geschäftsleitung der Organisation über den Fortschritt berichtet wird und Berichte für die Europäische Kommission erstellt werden.
2. Jeder Endorser wirbt für das GreenLight-Programm und seine Ziele. Insbesondere ist jeder Endorser der Kommission oder ihren für das Programm designierten Vertretern (z.B. nationalen Energiebehörden) behilflich, bei potentiellen Programmteilnehmern für das GreenLight-Programm und für effiziente Beleuchtungslösungen zu werben.
3. Jeder Endorser stellt der Kommission aktuelle, nicht vertrauliche und kommerziell erhältliche Informationen über seine für das GreenLight-Programm relevanten Produkte, Technologien und Dienstleistungen zur Verfügung, einschließlich bester Technologien und Beleuchtungseinsparlösungen.
4. Jeder Endorser klärt seine Kunden über den Nutzen von Beleuchtungseinsparungen und den Nutzen des GreenLight-Programms auf.
5. Jeder Endorser stellt einen spezifischen Plan auf, wie das GreenLight-Programm zu fördern ist.
6. Endorser können jederzeit ohne Nachteil aus dem Programm ausscheiden.
7. Bei allen im Rahmen des Endorser-Programms durchgeführten Maßnahmen und Projekten ist die Einhaltung von Gemeinschafts-, nationalen und lokalen Vorschriften obligatorisch.
8. Zusätzlich zu der vorgenannten obligatorischen Auflage werden die nachfolgenden freiwilligen Anforderungen empfohlen. Endorser, die eine der nachfolgend beschriebenen Anforderungen erfüllen, können in ihrem Werbe- und Verkaufsförderungsmaterial den Titel „Haupt-Endorser“ führen:
  • 8.1 Schaffung eines GreenLight-Programmbereichs im Beleuchtungszentrum ihrer Einrichtungen;
  • 8.2 Schaffung eines Schaubereichs in mindestens fünf großen Flughäfen oder Bahnhöfen in der gesamten Europäischen Union;
  • 8.3 Hilfe bei der Modernisierung und bei der Schaffung eines sichtbaren GreenLight-Programmbereichs an einem herausragenden Ort (z.B. Museum, Einkaufsstraße, Konzerthalle);
  • 8.4 Hinweis auf das GreenLight-Programm in der gesamten europäischen Werbung für Produkte und Leistungen im Beleuchtungsbereich;
  • 8.5 Gewinnung von fünf potentiellen Kunden für das GreenLight-Programm in einem Jahr.

5. Partnerschaftsanträge an die Kommission

Bei der Kommission eingehende Anträge auf Teilnahme am GreenLight-Endorser-Programm werden gemäß den vorstehenden Richtlinien bewertet und genehmigt oder abgelehnt.
Die Kommission wird die GreenLight-Endorser-Liste an im SAVE-Projekt mitwirkende nationale Stellen und an Vertreter der Mitgliedstaaten im SAVE-Ausschuss schicken. Technische Informationen sind dem JRC Ispra der Europäischen Kommission zu übermitteln, das sie dann an die nationalen Energiebehörden weiterleitet.


6. Endorser-Anerkennung

Endorser haben das Recht, das GreenLight-Programm-Logo zu benutzen, im GreenLight-Katalog aufgeführt zu sein und an den GreenLight-Preisverleihungen teilzunehmen. Darüber hinaus werden „Aktionen“ der GreenLight-Endorser in der GreenLight-Werbekampagne EU-weit bekannt gemacht.

 Die verschiedenen Aktionen sind nachstehend aufgeführt:

  • a) Die Benutzung des Logos beschränkt sich auf Aktionen zur Förderung des GreenLight-Programms. Das Logo soll nicht dazu benutzt werden, spezifische Produkte oder Dienstleistungen zu bewerben. Der Partner darf das Logo nicht für andere Zwecke oder Aktivitäten benutzen.
  • b) Die Kommission überwacht die Realisierung der Richtlinien und wird bei nachweislichem Missbrauch das Logo entziehen und die Teilnahme am Endorsement-Programm aufkündigen.

  • c) GreenLight-Programmpreise werden den besten GreenLight-Endorsern gemäß vorgegebenen und vereinbarten Kriterien verliehen.
 

EUROPÄISCHE GREENLIGHT-PROGRAMMPARTNERSCHAFT

ANMELDEFORMULAR

Die Organisation/Firma/Institution/Behörde
...........................................................................................................................
erklärt sich bereit, am GreenLight-Endorser-Programm teilzunehmen und verpflichtet sich, die in den beigefügten Richtlinien beschriebenen Kriterien zu erfüllen.

Die Organisation hält die Europäische Kommission über die Durchführung der vorgenannten Maßnahmen durch regelmäßige Modernisierungsberichte auf dem Laufendem.

Der Name des von der Firma benannten GreenLight-Verantwortlichen ist:

  ..................................................

für die Organisation

Direktor oder Unterschriftsbevollmächtigter:
Name:   .........................................
Leitungsfunktion: .........................................................
Anschrift:  ...........................................................
Tel./Fax  .............................................................

Unterschrift:  .........................................................

Das unterschriebene Anmeldeformular ist zu senden an: 
Paolo Bertoldi
European Commission
Directorate General Energy and Transport
Rue de la Loi 200, B-1049 Brussels
Tel. +32 2 29 52204
Fax +32 2 296 4254
E-mail: [email protected]