DIE EUROPÄISCHEN GREENLIGHT-PROGRAMM-
RICHTLINIEN
 
 
  1. Das GreenLight-Programm  –  Umfang und Ziele
  2. Das GreenLight-Programm
  3. Auswahlkriterien
  4. Die GreenLight-Programm-Richtlinien
  5. Partnerschaftsanträge an die Kommission
  6. Partneranerkennung
  7. Anmeldeformular
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1. Das GreenLight-Programm  –  Umfang und Ziele

Das beschleunigte Eindringen effizienter Beleuchtung in kommerzielle und öffentliche
Gebäude spielt eine Hauptrolle bei der Erreichung des CO2 -Minderungsziels der Gemeinschaft und trägt gleichzeitig zur Verringerung der Abhängigkeit von Energieimporten,
zur Schaffung von Geschäftsfeldern für die Industrie der Europäischen Union und zu verbesserten Arbeitsbedingungen bei.

Die im Energieeffizienz-Aktionsplan dargelegte umfassende Strategie enthält das GreenLight-Programm, das dazu bestimmt ist, das Eindringen effizienter Beleuchtung im Tertiärbereich zu erleichtern. Der notwendige Trend zu erhöhten privaten Investitionen in effiziente Beleuchtung wird sichtbar durch Öffentlichkeitsarbeit angeregt, wobei der Schwerpunkt öffentlicher Förderprogramme auf der Zielsetzung des GreenLight-Programms liegt und das Bewusstsein der Öffentlichkeit geweckt werden soll.

Das GreenLight-Programm hat eine Laufzeit von fünf Jahren (2000–2004) und soll als Katalysator für die Erschließung von Schlüsselbereichen für effiziente Beleuchtung wirken, indem es klare Signale zur verstärkten Benutzung effizienter Beleuchtung aussendet und Investitionen fördert.


2. Das GreenLight-Programm

Das GreenLight-Programm ist ein freiwilliges Programm, in dem sich private und öffentliche Organisationen und Unternehmen verpflichten, die Beleuchtung in ihren vorhandenen Räumen überall dort zu modernisieren, wo die Energieeinsparungen die Investition rechtfertigen, und in Neubauten bestverfügbare effiziente Beleuchtungssysteme zu installieren. Die Ziele des GreenLight-Programms für eingetragene Programmteilnehmer (Partner) sind:

  • Modernisierung ihrer Beleuchtung in vorhandenen Einrichtungen und 
  • Bau aller neuen Einrichtungen mit energiesparender Technologie, , somit
  • Verringerung der Betriebskosten
  • Verbesserung der Lichtqualität und Mitarbeiterproduktivität
  • dabei Verhinderung der Emission von Treibhausgasen und anderen Schadstoffen und
  • Verbesserung der wirtschaftlichen Leistung der Programmteilnehmer.
Das GreenLight-Programm wurde entwickelt, um kommerzielle und öffentliche Unternehmen zur Modernisierung von Beleuchtungssystemen zumotivieren. Obwohl die Teilnahme keine rechtsverbindlichen Verpflichtungen mit sich bringt, verlangt der Beitritt zum Programm ein starkes Engagement und einen grundlegenden Beitrag zu den Zielen des GreenLight-Programms. Der Beitritt erfolgt über eine Anmeldung, wobei sich die betreffende Institution, Organisation oder Firma verpflichtet, die Auflagen des GreenLight-Programms zu erfüllen. Partner können das GreenLight-Logo benutzen, und ihre diesbezüglichen Aktivitäten können in andere verwandte Verkaufsförderungsaktivitäten wie verliehene Preise, Kataloge, Werbetätigkeit etc. einbezogen werden. 

Die Liste der GreenLight-Programmpartner einschließlich einer Beschreibung ihres speziellen Beitrags zum GreenLight-Programm wird flächendeckend veröffentlicht (Broschüre, Internet etc.)

Die Partnerschaft umfasst auch die geplante Überwachung und Berichterstattung über die einschlägigen Maßnahmen.


3. Auswahlkriterien

Jede Institution, Firma oder Organisation, sowohl öffentlich als auch privat, die zu den Zielen des GreenLight-Programms beitragen möchte, kann ein GreenLight-Programmpartner werden. Die verwaltungstechnischen Verfahren und Richtlinien werden so sein, dass sie eine breitgefächerte Mitgliedschaft überzeugter Teilnehmer  am GreenLight-Programm ermöglichen. Um jedoch die Glaubwürdigkeit der Partnerschaft zu gewährleisten, wurden einige Auswahlkriterien in Form der vorliegenden Richtlinien erarbeitet. Darüber hinaus wird die Einhaltung dieser Richtlinien durch die Partner überprüft. Im Allgemeinen soll das System so unkompliziert und leicht wie möglich sein. 


4. Die GreenLight-Programm-Richtlinien
1. Jeder Partner benennt einen Geschäftsführer, der für die Sicherung der Programmdurchführung und die gesamte Kommunikation mit der Europäischen Kommission oder ihren für das Programm designierten Vertretern (z.B. nationale Energiebehörden) verantwortlich ist. Der Geschäftsführer ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass Managementsysteme zur Durchführung des Programms geschaffen werden, wobei der obersten Geschäftsleitung der Organisation über den Fortschritt berichtet wird und Berichte für die Europäische Kommission erstellt werden. 
2. Jeder Partner verpflichtet sich, entweder: 

mindestens 50% des gesamten, in seinem Besitz befindlichen oder langfristig angemieteten (5 Jahre oder länger) förderungswürdigen (vorbehaltlich der Rentabilitätskriterien: siehe Punkt 8) Raumes mit besten verfügbaren Beleuchtungstechnologien zu modernisieren, insbesondere:

  • a) magnetische Vorschaltgeräte durch elektronische zu ersetzen
  • b) Einfachphosphorlampen durch Dreibandenleuchtstoffröhrenzu ersetzen
  • c) zusätzlich Bewegungsmelder, Tageslichtsensoren oder sonstige Regler zu installieren
  • d) Beleuchtungskörper mit zusätzlichen Reflektoren nachzurüsten,
  • e) neue Beleuchtungskörper einzusetzen und/oder Beleuchtungskörper zu verlegen/entfernen,
  • f) Glühlampenbeleuchtung durch Leuchtstofflampenbeleuchtung vorzugsweise für A-ausgelegte Kompaktleuchtstofflampen oder andere Hochleistungssysteme zu ersetzen
  • g) jede andere Art von Maßnahmen zur Einsparung von Beleuchtungsenergie.
Der Einsatz solcher Systeme sollte verhindern, dass Licht brennt, wenn es nicht gebraucht wird, dass unnötig Licht verbraucht wird und dass verstärkt Tageslicht genutzt wird.
Oder den Gesamtstromverbrauch zur Beleuchtung des in seinem Besitz befindlichen oder langfristig angemieteten (5 Jahre oder länger) Raumes durch Verwendung bester verfügbarer Beleuchtungstechnologien um mindestens 30 % zu verringern.
3. Insgesamt sollte mit der Modernisierung angestrebt werden, die Beleuchtungsqualität entsprechend den bestehenden Normvorgaben und ergonomischen Empfehlungen zu erhalten und möglichst zu verbessern.
4. Modernisierungen sollten innerhalb von fünf Jahren nach Beitritt zum Programm erfolgt sein. Eine Pilot -Modernisierung muss innerhalb eines Jahres nach Beitritt zum Programm erfolgt sein. Eine förderungswürdige Pilot-Modernisierung ist entweder ein Gebäude oder mindestens 3000 m2.
5. Jeder Partner legt jährlich ab dem Beginn seiner Teilnahme am Programm ein Papier vor, das folgende Informationen enthält:
  • a) die zur Modernisierung im kommenden Jahr vorgesehene Fläche (in Quadratmetern und Prozent) zusammen mit der Bezugs (Ausgangs)-Leistung und Beleuchtungsstärke sowie dem Energieeinsatz (jährliche aufgabenorientierte Aufstellung) und den prognostizierten/erwarteten Stromeinsparungen;
  • b) die modernisierte Grundfläche mit den entsprechenden Nachmodernisierungs-Prüfdaten und der Bezugs (Ausgangs)-Leistung, der Beleuchtungsstärke und den erzielten Stromeinsparungen (jährlicher Fortschritt).
  • c)  Der Partner legt außerdem zu Beginn des ersten Jahres eine Liste und Beschreibung aller im Rahmen von GreenLight zu betrachtenden Einrichtungen vor. Der Partner kann zu diesem Zeitpunkt auch eine Liste der Prüfdaten (wie vorstehend) für den bis maximal drei Jahre vor Beitritt zum GreenLight-Programm modernisierten Bereich vorlegen.
6. Jeder Partner erstellt eine Dokumentation für mindestens ein Vorzeigegebäude, auf das die Europäische Kommission mit Angaben über den Ausgangsenergieeinsatz, die erfolgten Maßnahmen und den Energieeinsatz nach Modernisierung verweisen kann. Die Europäische Kommission erstellt Schätzungen der verhinderten Schadstoffbelastung.
7. An jedem Gebäude, das modernisiert wird, bringt der Partner gut sichtbar ein von der Europäischen Kommission gestaltetes Schild an, das auf die Modernisierung und den Umweltbeitrag hinweist.
8. Zur Feststellung, ob eine energiesparende Beleuchtungsinvestition den Rentabilitätstest besteht, kann der Partner als Kriterium entweder (1) einen über einen Zeitraum von 15 Jahren errechneten internen Zinsfuß  von 20 % oder alternativ (2) die Lebenszyklus-Minimalkostenregel  über die Projektlaufzeit (mindestens 5 Jahre) wählen. Wenn ein Partner unter Berücksichtigung seiner wirtschaftlichen Lage den Mindestraumvorgaben oder Verringerungen der Gesamtbeleuchtungsenergie nicht entsprechen kann, kann er aus dem Programm ausscheiden und ohne Weiteres wieder beitreten, wenn sich seine Situation ändert. Da das Programm darauf abzielt, den Energieeinsatz und die Treibhauserwärmung zu verringern und Partnern größtmögliche Anerkennung zu verschaffen, ist es wesentlich zu gewährleisten, dass alle Teilnehmer diese Ziele auch wirklich erreichen.
Der interne Zinsfuß ist der Zinssatz, der den Zeitwert zukünftig erwarteter Cash-Flows mit den Anschaffungskosten des Projekts gleichsetzt. In Prozent ausgedrückt, kann der interne Zinsfuß leicht mit Kreditzinsen verglichen werden, um die Rentabilität einer Investition zu ermitteln. Für einen Strom gleicher Cash-Flows entspricht ein interner Zinsfuß von 20 % über einen Zeitraum von 15 Jahren einer Amortisationszeit von 4,7 Jahren.

Die Lebenszyklus-Minimalkostenregel besteht in der Akzeptierung einer energiesparenden Beleuchtungsinvestition, wenn der resultierende Kapitalwert der Investition über oder gleich 0 ist. Der Kapitalwert ist der gesamte Cash-Flow, den das Projekt über seine Lebenszeit erzeugt, einschließlich Anschaffungskosten (negativ angerechnet), wobei auf Cash-Flows diskontiert wird, die in Zukunft eintreten (Geldeinsparungen, positiv angerechnet).

9. Partner können jederzeit ohne Nachteil aus dem Programm ausscheiden.
10. Bei allen im Rahmen des Programms durchgeführten Maßnahmen und Projekten ist die Einhaltung von Gemeinschafts-, nationalen und lokalen Vorschriften obligatorisch.
11. Alle neuen Installationen sind so zu wählen, dass es keine Alternativinstallation gibt, die: (1) die durch die gewählte Installation erbrachte Beleuchtungsqualität erhalten oder verbessern würde und (2) weniger Strom verbraucht und (3) eine zusätzliche Investition darstellen würde, die den Rentabilitätstest in vorstehendem Punkt 8 bestehen würde.


5. Partnerschaftsanträge an die Kommission

Bei der Kommission eingehende Anträge auf GreenLight-Partnerschaft werden gemäß den vorstehenden Richtlinien bewertet und genehmigt oder abgelehnt.
Die Kommission wird die Liste der GreenLight-Partner an die im SAVE-Projekt mitwirkenden nationalen Stellen und an die Vertreter der Mitgliedstaaten im SAVE-Ausschuss schicken. Mitgliedstaaten werden die Kommission über eventuelle Unvereinbarkeiten oder Überschneidungen mit nationalen Programmen informieren. Dem GreenLight-Partner werden Überwachungs-richtlinien und Technische Informationen vom JRC Ispra der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit nationalen Energiebehörden zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus können nationale und lokale Energiebehörden, Versorgungsunternehmen, Hersteller und Vertreiber von Beleuchtungskomponenten und Energiedienstleistungsunternehmen (aktualisierte Liste auf Anfrage erhältlich) direkte technische Hilfe leisten.


6. Partneranerkennung

Partner haben das Recht, das GreenLight-Programm-Logo zu benutzen, im GreenLight-Partnerschaftskatalog aufgeführt zu sein und an den GreenLight-Preisverleihungen teilzunehmen. Darüber hinaus werden ,,Aktionen” der GreenLight-Partner in der GreenLight-Werbekampagne EU-weit bekannt gemacht.

Die verschiedenen Aktionen sind nachstehend aufgeführt.

  • a) Die Benutzung des Logos beschränkt sich auf das ,,Programm” innerhalb der GreenLight-Partnerschaft. Der Partner darf das Logo nicht für andere Zwecke oder Aktivitäten benutzen.
  • b) Die Kommission überwacht die Realisierung der Richtlinien und wird bei nachweislichem Missbrauch das Logo entziehen und die Partnerschaft beenden.
  • c) Die Kommission veröffentlicht den GreenLight-Partnerschaftskatalog. Partner werden Informationen liefern. Darüber hinaus werden Informationen bezüglich GreenLight-Partnerschaften in die von der Kommission geförderte GreenLight-Datenbank einfließen.
  • d) GreenLight-Programmpreise werden den besten GreenLight-Partnerschaften gemäß vorgegebenen und vereinbarten Kriterien verliehen. Es wird Preise für eine Vielzahl verschiedener Arten von Partnern geben.
 

EUROPÄISCHE GREENLIGHT-PROGRAMMPARTNERSCHAFT

ANMELDEFORMULAR

Die Organisation/Firma/Institution/Behörde
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erklärt sich bereit, am GreenLight-Programm teilzunehmen und verpflichtet sich, die in den beigefügten Richtlinien beschriebenen Kriterien zu erfüllen.

Die Organisation hält die Europäische Kommission über die Durchführung der vorgenannten Maßnahmen durch regelmäßige Modernisierungsberichte auf dem Laufendem.

Der Name des von der Firma benannten GreenLight-Managers ist:

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für die Organisation

Direktor oder Unterschriftsbevollmächtigter:
Name:   .........................................
Leitungsfunktion: .........................................................
Anschrift:  ...........................................................
Tel./Fax  .............................................................

Unterschrift:  .........................................................

Das unterschriebene Anmeldeformular ist zu senden an: 
Paolo Bertoldi
European Commission
Directorate General Energy and Transport
Rue de la Loi 200, B-1049 Brussels
Tel. +32 2 29 52204
Fax +32 2 295 5852
E-mail: [email protected]