DIE EUROPÄISCHEN GREENLIGHT-PROGRAMM- RICHTLINIEN
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1. Das GreenLight-Programm – Umfang und Ziele Das beschleunigte Eindringen effizienter Beleuchtung in kommerzielle und öffentliche Die im Energieeffizienz-Aktionsplan dargelegte umfassende Strategie enthält das GreenLight-Programm, das dazu bestimmt ist, das Eindringen effizienter Beleuchtung im Tertiärbereich zu erleichtern. Der notwendige Trend zu erhöhten privaten Investitionen in effiziente Beleuchtung wird sichtbar durch Öffentlichkeitsarbeit angeregt, wobei der Schwerpunkt öffentlicher Förderprogramme auf der Zielsetzung des GreenLight-Programms liegt und das Bewusstsein der Öffentlichkeit geweckt werden soll. Das GreenLight-Programm hat eine Laufzeit von fünf Jahren (2000–2004) und soll als Katalysator für die Erschließung von Schlüsselbereichen für effiziente Beleuchtung wirken, indem es klare Signale zur verstärkten Benutzung effizienter Beleuchtung aussendet und Investitionen fördert. |
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2. Das GreenLight-Programm Das GreenLight-Programm ist ein freiwilliges Programm, in dem sich private und öffentliche Organisationen und Unternehmen verpflichten, die Beleuchtung in ihren vorhandenen Räumen überall dort zu modernisieren, wo die Energieeinsparungen die Investition rechtfertigen, und in Neubauten bestverfügbare effiziente Beleuchtungssysteme zu installieren. Die Ziele des GreenLight-Programms für eingetragene Programmteilnehmer (Partner) sind:
Die Liste der GreenLight-Programmpartner einschließlich einer Beschreibung ihres speziellen Beitrags zum GreenLight-Programm wird flächendeckend veröffentlicht (Broschüre, Internet etc.) Die Partnerschaft umfasst auch die geplante Überwachung und Berichterstattung über die einschlägigen Maßnahmen. |
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3. Auswahlkriterien Jede Institution, Firma oder Organisation, sowohl öffentlich als auch privat, die zu den Zielen des GreenLight-Programms beitragen möchte, kann ein GreenLight-Programmpartner werden. Die verwaltungstechnischen Verfahren und Richtlinien werden so sein, dass sie eine breitgefächerte Mitgliedschaft überzeugter Teilnehmer am GreenLight-Programm ermöglichen. Um jedoch die Glaubwürdigkeit der Partnerschaft zu gewährleisten, wurden einige Auswahlkriterien in Form der vorliegenden Richtlinien erarbeitet. Darüber hinaus wird die Einhaltung dieser Richtlinien durch die Partner überprüft. Im Allgemeinen soll das System so unkompliziert und leicht wie möglich sein. |
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4. Die GreenLight-Programm-Richtlinien |
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1. | Jeder Partner benennt einen Geschäftsführer, der für die Sicherung der Programmdurchführung und die gesamte Kommunikation mit der Europäischen Kommission oder ihren für das Programm designierten Vertretern (z.B. nationale Energiebehörden) verantwortlich ist. Der Geschäftsführer ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass Managementsysteme zur Durchführung des Programms geschaffen werden, wobei der obersten Geschäftsleitung der Organisation über den Fortschritt berichtet wird und Berichte für die Europäische Kommission erstellt werden. |
2. |
Jeder Partner verpflichtet sich, entweder:
mindestens 50% des gesamten, in seinem Besitz befindlichen oder langfristig angemieteten (5 Jahre oder länger) förderungswürdigen (vorbehaltlich der Rentabilitätskriterien: siehe Punkt 8) Raumes mit besten verfügbaren Beleuchtungstechnologien zu modernisieren, insbesondere:
Oder den Gesamtstromverbrauch zur Beleuchtung des in seinem Besitz befindlichen oder langfristig angemieteten (5 Jahre oder länger) Raumes durch Verwendung bester verfügbarer Beleuchtungstechnologien um mindestens 30 % zu verringern. |
3. | Insgesamt sollte mit der Modernisierung angestrebt werden, die Beleuchtungsqualität entsprechend den bestehenden Normvorgaben und ergonomischen Empfehlungen zu erhalten und möglichst zu verbessern. |
4. | Modernisierungen sollten innerhalb von fünf Jahren nach Beitritt zum Programm erfolgt sein. Eine Pilot -Modernisierung muss innerhalb eines Jahres nach Beitritt zum Programm erfolgt sein. Eine förderungswürdige Pilot-Modernisierung ist entweder ein Gebäude oder mindestens 3000 m2. |
5. |
Jeder Partner legt jährlich ab dem Beginn seiner Teilnahme am Programm ein Papier vor, das folgende Informationen enthält:
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6. | Jeder Partner erstellt eine Dokumentation für mindestens ein Vorzeigegebäude, auf das die Europäische Kommission mit Angaben über den Ausgangsenergieeinsatz, die erfolgten Maßnahmen und den Energieeinsatz nach Modernisierung verweisen kann. Die Europäische Kommission erstellt Schätzungen der verhinderten Schadstoffbelastung. |
7. | An jedem Gebäude, das modernisiert wird, bringt der Partner gut sichtbar ein von der Europäischen Kommission gestaltetes Schild an, das auf die Modernisierung und den Umweltbeitrag hinweist. |
8. |
Zur Feststellung, ob eine energiesparende Beleuchtungsinvestition den Rentabilitätstest besteht, kann der Partner als Kriterium entweder (1) einen über einen Zeitraum von 15 Jahren errechneten internen Zinsfuß von 20 % oder alternativ (2) die Lebenszyklus-Minimalkostenregel über die Projektlaufzeit (mindestens 5 Jahre) wählen. Wenn ein Partner unter Berücksichtigung seiner wirtschaftlichen Lage den Mindestraumvorgaben oder Verringerungen der Gesamtbeleuchtungsenergie nicht entsprechen kann, kann er aus dem Programm ausscheiden und ohne Weiteres wieder beitreten, wenn sich seine Situation ändert. Da das Programm darauf abzielt, den Energieeinsatz und die Treibhauserwärmung zu verringern und Partnern größtmögliche Anerkennung zu verschaffen, ist es wesentlich zu gewährleisten, dass alle Teilnehmer diese Ziele auch wirklich erreichen.
Der interne Zinsfuß ist der Zinssatz, der den Zeitwert zukünftig erwarteter Cash-Flows mit den Anschaffungskosten des Projekts gleichsetzt. In Prozent ausgedrückt, kann der interne Zinsfuß leicht mit Kreditzinsen verglichen werden, um die Rentabilität einer Investition zu ermitteln. Für einen Strom gleicher Cash-Flows entspricht ein interner Zinsfuß von 20 % über einen Zeitraum von 15 Jahren einer Amortisationszeit von 4,7 Jahren. |
9. | Partner können jederzeit ohne Nachteil aus dem Programm ausscheiden. |
10. | Bei allen im Rahmen des Programms durchgeführten Maßnahmen und Projekten ist die Einhaltung von Gemeinschafts-, nationalen und lokalen Vorschriften obligatorisch. |
11. | Alle neuen Installationen sind so zu wählen, dass es keine Alternativinstallation gibt, die: (1) die durch die gewählte Installation erbrachte Beleuchtungsqualität erhalten oder verbessern würde und (2) weniger Strom verbraucht und (3) eine zusätzliche Investition darstellen würde, die den Rentabilitätstest in vorstehendem Punkt 8 bestehen würde. |
5. Partnerschaftsanträge an die Kommission Bei der Kommission eingehende Anträge auf GreenLight-Partnerschaft werden gemäß den vorstehenden Richtlinien bewertet und genehmigt oder abgelehnt. |
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6. Partneranerkennung Partner haben das Recht, das GreenLight-Programm-Logo zu benutzen, im GreenLight-Partnerschaftskatalog aufgeführt zu sein und an den GreenLight-Preisverleihungen teilzunehmen. Darüber hinaus werden ,,Aktionen” der GreenLight-Partner in der GreenLight-Werbekampagne EU-weit bekannt gemacht. Die verschiedenen Aktionen sind nachstehend aufgeführt.
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EUROPÄISCHE GREENLIGHT-PROGRAMMPARTNERSCHAFT ANMELDEFORMULAR |
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Die Organisation/Firma/Institution/Behörde ........................................................................................................................... erklärt sich bereit, am GreenLight-Programm teilzunehmen und verpflichtet sich, die in den beigefügten Richtlinien beschriebenen Kriterien zu erfüllen. Die Organisation hält die Europäische Kommission über die Durchführung der vorgenannten Maßnahmen durch regelmäßige Modernisierungsberichte auf dem Laufendem. Der Name des von der Firma benannten GreenLight-Managers ist: .................................................. für die Organisation Direktor oder Unterschriftsbevollmächtigter: Unterschrift: ......................................................... Das unterschriebene Anmeldeformular ist zu senden an: |
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